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Zieldefinition und -verabschiedung

Über die Ziele der Radverkehrsförderung muss im Unternehmen Einigkeit bestehen. Für eine betriebsweite Akzeptanz der Ziele ist die Beteiligung von Meinungsbildnern von grundlegender Bedeutung. Daher sollten Mitarbeitervertretung, Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkraft, Umweltschutzbeauftragter, Controllingabteilung sowie die Öffentlichkeitsarbeit an der Zieldefinition beteiligt sein. Hierfür eignet sich z.B. die Durchführung eines Workshops zum Thema.

Achten Sie bei der Zielverabschiedung darauf, dass die Ziele realistisch sind und von der Mehrheit der Beteiligten getragen werden. Die Ziele der Radverkehrsförderung im Unternehmen sollten klar definiert, meßbar und auf einen genauen Zeitplan ausgelegt sein. Dies vereinfacht eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen. Ziele können beispielsweise ein gesteigerter Anteil der Rad fahrenden Mitarbeiter, oder aber eine Erhöhung der mit dem Rad zurückgelegten Kilometer durch die Mitarbeiter sein. 

Maßnahmen-Bereich:
Organisation 
 
Art der Maßnahme:
Maßnahmen ohne / mit geringen Kosten