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Öffnung des Betriebsgeländes für Fahrradfahrer

Die Öffnung des Betriebsgeländes für Fahrradfahrer kann insbesondere in großen Unternehmen, mit einem großen Betriebsgelände und mehreren Gebäuden für die Mitarbeiter einen deutlichen Zeit- und Komfortvorteil und damit einen Anreiz für die Nutzung des Fahrrads auf dem Arbeitsweg bedeuten.

Der Mitarbeiter muss so nicht vor dem Unternehmenseingang parken, sondern kann mit dem Fahrrad direkt bis zum entsprechenden Gebäudeeingang fahren und das Fahrrad dort an einer von mehreren auf dem Betriebsgelände verteilten Fahrradabstellanlagen anschließen. Im Gegensatz zu einer zentralen Abstellmöglichkeit vor den Werkstoren bietet dies neben der Zeitersparnis zusätzlich eine höhere Sicherheit vor Diebstahl oder Vandalismus.

Achten Sie insgesamt darauf, dass die Radfahrer einen schnellen Zugang zum Betriebsgelände sowie auf dem Betriebsgelände kurze, sichere und komfortable Verbindungen vorfinden. Achten Sie auch auf eine gute Anbindung der Fahrradfaher an den ÖPNV und überprüfen Sie, ob evt. ein zusätzlicher Betriebszugang für Radfahrer geschaffen werden muss. Eine Befragung der radfahrenden Mitarbeiter oder das Ausschreiben eines Ideenwettbewerbes kann Verbesserungsvorschläge liefern wie die Wegführung auf dem Betriebsgelände fahrradfreundlicher und sicherer gestaltet werden kann.

Maßnahmen-Bereich:
Infrastruktur intern